Aufatmen im Indoor-Sport – Mit mehr Zuschauer in die Saison

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Bay­erns Minis­ter­prä­si­dent Mar­kus Söder hat ges­tern weit­rei­chen­de Ände­run­gen der Coro­na-Regeln im Frei­staat bekannt­ge­ge­ben. Auch für den Sport. So dür­fen nun bei Indoor-Sport­ar­ten unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen wie­der mehr Zuschau­er in die Hal­len. In Hal­len mit einem Fas­sungs­ver­mö­gen bis zu 5.000 Besu­chern kön­nen alle Plät­ze nach der 3G-Regel belegt wer­den — aller­dings muss am Platz Mas­ke getra­gen wer­den, wenn die Abstän­de nicht ein­ge­hal­ten wer­den können.

Geht die Kapa­zi­tät einer Hal­le über 5.000 Besu­cher hin­aus, ste­hen noch 50 Pro­zent der wei­te­ren Plät­ze zur Ver­fü­gung. Den Ver­an­stal­tern ist es frei­ge­stellt, ob sie auf Mas­ken bestehen. Ohne Mas­ken muss die Zuschau­er­zahl aber so weit redu­ziert wer­den, dass die vor­ge­schrie­be­nen Abstän­de (1,5 Meter) ein­ge­hal­ten wer­den kön­nen. Beson­ders wich­tig für Ver­an­stal­ter wie Fans: Zwi­schen Sitz- und Steh­plät­zen wird nicht mehr unter­schie­den. Ver­an­stal­ter kön­nen eigen­mäch­tig die 2G-Regel anwenden.

Ein gute Ent­schei­dung der Staatsregierung

Für die baye­ri­schen Ver­ei­ne bedeu­tet dies, dass sie in Hal­len­sport­ar­ten wie­der auf Augen­hö­he mit ande­ren Bun­des­län­dern ihre Wett­kämp­fe bestrei­ten. Das ist von gro­ßer sport­li­cher und wirt­schaft­li­cher Bedeu­tung“, erklärt Alfons Hölzl, 1. Vor­sit­zen­der von TEAM Sport-Bayern.

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Hier die neu­en Regeln im Überblick

 Im Privatbereich

  • kein 3G

Bei Ver­an­stal­tun­gen

  • Immer Hygie­nekon­zept
  • Ab 1.000 Teil­neh­mern ist die Vor­la­ge der Ver­an­stal­tung beim Gesund­heits­amt notwendig
  • Grund­sätz­lich ent­fällt die Unter­schei­dung zwi­schen Steh ‑und Sitzplätzen

Veranstaltungen/Training im Außenbereich

  • Bis 1.000 Teil­neh­mer außen ohne 3G, ab 1.000 Teil­neh­mer 3G

Veranstaltungen/Training im Innenbereich

  • Grund­sätz­lich 3G
  • Bis 5.000 Teil­neh­mer kön­nen alle Plät­ze belegt wer­den und es besteht ein Wahl­recht für den Veranstalter
  • Ist kein Abstand mög­lich (gewollt), Mas­ken­pflicht am Platz
  • wird Abstand (1,5 Meter) ein­ge­hal­ten, kei­ne Mas­ken­pflicht am Platz
  • Ab 5.000 Teil­neh­mer wird die über­stei­gen­de Kapa­zi­tät auf 50% reduziert: 
    • Bei­spiel: 6.000 Plät­ze mög­lich – 5.000 kön­nen belegt wer­den, 1.000 wer­den auf 50% redu­ziert – Gesamt­be­le­gung 5500

Kin­der und Schüler

  • Bei Kin­dern unter 6 Jah­ren besteht grund­sätz­lich kei­ne 3G Pflicht
  • Schü­ler­aus­weis gilt als Testnachweis

 

Hier geht es zu den aktu­el­len Regelungen:

 14. BayIfSMV

https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021–615/

 Rechts­grund­la­gen
https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/rechtsgrundlagen/

 

 

Peter Günther, Quellen: Bayer. Staatsregierung, TSB