Ju-Jutsu, in kleinen Schritten zum „alten“ Training.
Weitere Lockerungen ab 8. Juni für den Sport in Bayern
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Übergangsregeln für die Sportart Ju-Jutsu und der artverwandten Stilarten
erstellt vom DJJV e.V.
Grundsätzliche Empfehlung der Hygieneregeln für das Ju-Jutsu Training:
-Beachtung des einrichtungsspezifischen Hygieneplanes
-möglichst Vermeidung von Körperkontakt (Begrüßung und Verabschiedung
erfolgen nur mit einer Verbeugung)
-Regelmäßige Handhygiene unter Verwendung von Papierhandtüchern
-Husten und Niesen (Nur mit Abstand Husten und Niesen. Möglichst wegdrehen
oder Matte verlassen)
-Hände aus dem Gesicht fernhalten
-zu Hause bleiben im Krankheitsfall (Bleib im Krankheitsfall oder in Verdachtsfällen zu
Hause)
-Zutritt in gedeckte Trainingsstätten ohne Warteschlangen möglichst nach dem
Einbahnstraßen-Prinzip
-Ankommen und Verlassen der Trainingsstätte (am besten separate Ein- und
Ausgänge, zumindest muss eine räumliche Trennung von ankommenden
und gehenden Sportlern gewährleistet sein)
-Training in gedeckten Trainingsstätten nur wenn ausreichend Luftaustausch
über regelmäßiges Lüften möglich ist
-nur mit sauberen frisch gewaschenen Ju-Jutsu Gi auf die Matte
-Mattenhygiene (mit Schuhen, Strümpfen zur Matte - barfuß auf der Matte –
Verlassen der Matte nur in Schuhen oder Strümpfen)
-Umkleiden und Duschen nur zu Hause
-Regelmäßige Reinigung von Räumen und Kontaktflächen
-Vorausschauendes Nachfüllen von Seifenspendern und Einmalhandtüchern
-Schutz von Risikogruppen
-Matte und Trainingsgeräte nach dem Training desinfizieren
-Verwendung personalisierter Getränkeflaschen, um Vertauschen auszuschließen
-Soweit möglich das Training oder Teile des Training nach draußen verlagern
-zeitliche Ballung von verschiedenen Trainingsgruppen vermeiden durch versetzten
Trainingsbeginn, ausreichend Zeit ohne Überschneidung zwischen den
Trainingseinheiten und den Zugang kontrollieren
-Unterlassung von Fahrgemeinschaften
-Vermeidung von Begleitpersonen
-Eine Verwendung von Mund-Nase-Schutz ist für alle Personen in außersportlichen
Bereich zu empfehlen
(Quelle: VBG; Branchenspezifische HandlungshilfeSARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard–Empfehlungen für die Branche Sportunternehmen für den Bereich: Sportvereine vom 08.05.2020, im Internet unter: http://www.vbg.de/DE/3_Praevention_und_Arbeitshilfen/3_Aktuelles_und_Seminare/6_Aktuelles/Coronavi rus/Brancheninfos_Arbeitsschutzstandard/Sportunternehmen.pdf?__blob=publicationFile&v=4
(Stand: 14.05.2020)
Wie sehen die sportartspezifischen und an die DOSB-Leitplanken angelehnten Übergangs-Regeln Ihres Verbandes für die Sportarten und Disziplinen, für die Sie zuständig sind, aus?
Unter Betrachtung der regional unterschiedlichen Vorgaben in den Bundesländern führen wir wie folgt dazu aus und bitten etwaige regionale Anpassungen sowie Bestimmungen der jeweiligen Betreiber der Sportstätten zu beachten
Spiel- und Sportbetrieb (eigenständige Ausübung der Sportart ohne Anleitung)
Im Sinne eines Individualsports ist das eigenständige Training möglich.
Mit Blick auf das Training mit Trainingspartnern nur möglich innerhalb der eignen Wohnstätte mit Angehörigen desselben Haushalts bei Kontakt
Teilnahme nur ohne Krankheitssymptome
Möglichst im Freien
Ausschließliche Verwendung von persönlichem Trainingsgerät
Verzicht auf Übungen mit Kontakt/ Partnerübungen
Reinigung der evtl. benötigten Matten nach Trainingsende
Empfehlung einen Nase-Mund-Schutz zu tragen
Trainingsbetrieb (unter Anleitung eines Übungsleiters/Trainers)
Im Sinne eines Individualsports ist das eigenständige Training möglich.
Mit Blick auf das Training mit Trainingspartnern nur möglich innerhalb der eignen Wohnstätte mit Angehörigen desselben Haushalts
Teilnahme nur ohne Krankheitssymptome
Möglichst im Freien oder in geeigneter Trainingsstätte unter Beachtung etwaiger Betreibervorgaben
Ausschließliche Verwendung von persönlichem Trainingsgerät
Verzicht auf Übungen mit Kontakt/ Partnerübungen
Führen von Teilnehmerlisten/ Trainingstagebuch zur Nachvollziehbarkeit von etwaigen Infektionen
Reinigung der evtl. benötigten Matten nach Trainingsende
Begrenzung etwaiger Trainingsgruppen auf die regional zulässige Personenanzahl in Abhängigkeit von der jeweiligen Trainingsstätte bei entsprechender Betreiberregelung
Empfehlung einen Nase-Mund-Schutz zu tragen
Einhaltung des Mindestabstandes von 2m in Abhängigkeit zur Trainingsintensität
wenn möglich im Innenbereich noch größer
Direkter Ausschluss von Sportler*innen, die sich nicht an die Hygienebestimmungen und Betreibervorgaben halten
ggf. Wettkampfbetrieb
nicht möglich; nur alternative Angebote unter Ausnutzung digitaler Medien
Welche ergänzenden Hinweise zur Durchführung gibt es in der Sportart Ju-Jutsu?
Essentiell in unserer Sportart ist der Kontakt, den wir mittelfristig in beständigen Kleingruppen sehen, die zu dokumentieren sind, um die Infektionsketten nachweisen zu können und entsprechende Infektionen einzudämmen. Damit einhergehend verbleibt auch der Trainer in der Kleingruppe und sollte zunächst auch nur diese betreuen und keine weiteren Gruppen.
Wer wurde zur Beratung herangezogen?
Verbandsarzt, Medizinisches Team des Nationalkaders, Kampfrichterausschuss, Sportdirektorin, Bundestrainer, Jugend Bildungsreferent, Bildungsreferent, Vorstand, Landesfachverbände
Sonstiges:
Grundsätzlich gehen wir bei einer Wiederaufnahme des Sportbetriebs davon aus, dass die Kräftigung der sportartspezifischen Muskulatur und Schaffung weiterer Grundvoraussetzungen allein schon aus Gesichtspunkten der Verletzungsprophylaxe vorrangig sein wird, wozu wir genügend Möglichkeiten, wie z.B. der Bewegungslehre haben werden. Damit erscheint es uns zumindest kurzfristig möglich, auf Kontakt und somit Partnerübungen zu verzichten und den notwendigen Abstand der Sportler voneinander unter Anleitung eines Trainers auf Distanz im Sinne der Leitplanken des DOSB zu ermöglichen. Diese Übergangsregeln werden nach den Vorgaben des DOSB und seiner Gremien sowie der aktuellen Gefahrenlage ständig aktualisiert und angepasst.
Verschiedene Quellen für Handlungsempfehlungen, Hygiene u.ä.
https://www.bayern.de/bericht-aus-der-kabinettssitzung-vom-26-mai-2020/#a-4
https://www.blsv.de/blsv/blsv/sportfachverbaende.html
Anfragen für die Vereine beim BLSV unter: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Corona-Pandemie: Rahmenhygienekonzept Sport
Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien des Innern, für
Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege
https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/assets/stmi/sus/katastrophenschutz/fi-nal_2020-05-29_rahmenhygienekonzept_sport.pdf
Peter Günther
Quellen: Bayer. Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration, DOSB, BLSV, DJJV