Polizei und Behörden

Prüfungen

Für Polizei, Justiz, Zoll und anderen Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) gibt es, ein auf die Bedürfnisse der Behörden zugeschnittenes Ju-Jutsu Prüfungsprogramm (zu finden in der Prüfungsordnung im Downloadbereich).

Das neue Behörden Prüfungsprogramm in Anlehnung an das „Neue" Ju-Jutsu Prüfungsprogramm befindet sich bereits in Arbeit.

Im Behördenprogramm wurde auf die mögliche Umsetzung der Techniken im Einsatz Rücksicht genommen.

Bei vielen Behörden ist Ju-Jutsu noch als „Förderungswürdige Sportart“ eingestuft, so besteht in jeder Dienststelle die Möglichkeit Training und Prüfungen vom 5.Kyu-Grad (Gelb) bis 1.Kyu-Grad (Braun) im Ju-Jutsu Behördenprogramm anzubieten.

Voraussetzung zur Abnahme von Prüfungen, ist eine gültige DJJV Prüferlizenz.

Bis einschl. 2.Kyu-Grad (Blau) ist kein Ju-Jutsu Pass und somit auch keine Vereinsmitgliedschaft notwendig.

Die Anmeldung einer Behördenprüfung erfolgt bei der Geschäftsstelle und dem Polizeireferenten.

Wer es in seiner Dienststelle anbieten möchte und Unterstützung benötigt, kann sich gerne melden.

 

Anerkennung

Eine bestandene Einsatztraining-Prüfung mit Abschluss der Ausbildung bei der bayerischen Polizei, Justiz und Bundespolizei kann auf Antrag als 5.Kyu-Grad (Gelbgurt) anerkannt werden.

Eine abgeschlossene Trainer-Ausbildung bei der bayerischen Polizei, Justiz und Bundespolizei (epSVE, PE- Trainer, Einsatztrainer) kann auf Antrag als 4.Kyu-Grad (Orangegurt) anerkannt werden.

Anträge sind mit den jeweiligen Zertifikaten an den Polizeireferenten zu stellen.

Anerkennung von anderen Behörden sind nach Prüfung durch den Polizeireferenten möglich.